Oblaten des Benediktinerklosters Nütschau
Christen, die im Alltag ein Leben im Geist der Regel des hl. Benedikt führen wollen, haben die Möglichkeit, sich als Oblate/Oblatin einem Kloster des Benediktiner - Ordens anzuschließen.
Von ihnen wird erwartet, dass sie bereit sind, Hörende zu werden, um im täglichen Leben Gottes Wort zu vernehmen und ihm im Gehorsam zu folgen ("Per ducatum evangelii" – Unter der Führung des Evangeliums).
In einem offiziellen kirchlichen Akt binden sich Oblaten an die von ihnen gewählte Klostergemeinschaft. Sie sind vor allem durch das Stundengebet mit dem Kloster verbunden. Jede/r verpflichtet sich zum Mitbeten, je nach dem Maß, das ihr/ihm möglich ist. Vom Kloster erfahren sie Unterstützung durch geistliche Begleitung, regelmäßige Treffen und Rundschreiben.
Dies ist das ehemalige Portal für das Internetarchiv und Forum der Oblaten des Klosters Nütschau. Das Archiv ist diesen Oblaten vorbehalten und befindet sich jetzt auf der Website des Kloster Nütschau (siehe Navigation links). - Aktuell dient diese Webadresse für die automatisierte Verteilung der Tageslesung aus der Regula Benedicti an verschiedene andere Websites.
Wenn Sie sich für ein Leben als Oblate oder das Kloster mit seinem vielfältigen Kursangebot interessieren, folgen Sie bitte den Verweisen im Menü auf der linken Seite.
Die Tageslesung aus der Regel des heiligen Benedikt für den 28.04.2026
Kapitel 70 "Eigenmächtige Bestrafung eines Bruders", Verse 1-7
1. Man beuge im Kloster jeder Gelegenheit zur Anmaßung vor.
2. Darum bestimmen wir: Keiner darf seiner Brüder ausschließen oder schlagen, es sei denn, der Abt habe ihm dazu Vollmacht erteilt.
3. Wer sich dagegen verfehlt, werde vor allen zurechtgewiesen, damit die anderen abgeschreckt werden. (1Tim5,20)
4. Alle sollen die Knaben bis zum Alter von 15 Jahren gewissenhaft zur Ordnung anhalten und beaufsichtigen,
5. doch geschehe auch dies immer maßvoll und überlegt.
6. Wer sich ohne Weisung des Abtes irgend etwas gegen einen Erwachsenen herausnimmt oder gar den Knaben gegenüber sich zu maßlosem Zorn hinreißen lässt, den treffe die von der Regel vorgesehene Strafe.
7. Es steht ja geschrieben: "Was du selbst nicht erleiden willst, das tue auch keinem anderen an!" (Tob 4,16)

