Oblaten des Benediktinerklosters Nütschau
Christen, die im Alltag ein Leben im Geist der Regel des hl. Benedikt führen wollen, haben die Möglichkeit, sich als Oblate/Oblatin einem Kloster des Benediktiner - Ordens anzuschließen.
Von ihnen wird erwartet, dass sie bereit sind, Hörende zu werden, um im täglichen Leben Gottes Wort zu vernehmen und ihm im Gehorsam zu folgen ("Per ducatum evangelii" – Unter der Führung des Evangeliums).
In einem offiziellen kirchlichen Akt binden sich Oblaten an die von ihnen gewählte Klostergemeinschaft. Sie sind vor allem durch das Stundengebet mit dem Kloster verbunden. Jede/r verpflichtet sich zum Mitbeten, je nach dem Maß, das ihr/ihm möglich ist. Vom Kloster erfahren sie Unterstützung durch geistliche Begleitung, regelmäßige Treffen und Rundschreiben.
Dies ist das ehemalige Portal für das Internetarchiv und Forum der Oblaten des Klosters Nütschau. Das Archiv ist diesen Oblaten vorbehalten und befindet sich jetzt auf der Website des Kloster Nütschau (siehe Navigation links). - Aktuell dient diese Webadresse für die automatisierte Verteilung der Tageslesung aus der Regula Benedicti an verschiedene andere Websites.
Wenn Sie sich für ein Leben als Oblate oder das Kloster mit seinem vielfältigen Kursangebot interessieren, folgen Sie bitte den Verweisen im Menü auf der linken Seite.
Die Tageslesung aus der Regel des heiligen Benedikt für den 15.03.2026
Kapitel 36 "Die kranken Brüder", Verse 1-10
1. Die Sorge für die Kranken muss vor und über allem stehen: Man soll ihnen so dienen, als wären sie wirklich Christus;
2. hat er doch gesagt: "Ich war krank, und ihr habt mich besucht" (Mt 25,36),
3. und: "Was ihr einem dieser Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan." (Mt 25,20)
4. Aber auch die Kranken mögen bedenken, dass man ihnen dient, um Gott zu ehren; sie sollen ihre Brüder, die ihnen dienen, nicht durch übertriebene Ansprüche traurig machen.
5. Doch auch solche Kranke müssen in Geduld ertragen werden; denn durch sie erlangt man größeren Lohn.
6. Daher sei es eine Hauptsorge des Abtes, dass sie unter keiner Vernachlässigung zu leiden haben.
7. Die kranken Brüder sollen einen eigenen Raum haben und einen Pfleger, der Gott fürchtet und ihnen sorgfältig und eifrig dient.
8. Man biete den Kranken, so oft es ihnen gut tut, ein Bad an; den Gesunden jedoch und vor allem den Jüngeren erlaube man es nicht so schnell.
9. Die ganz schwachen Kranken dürfen außerdem zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit Fleisch essen. Doch sobald es ihnen besser geht, sollen sie alle nach allgemeinem Brauch auf Fleisch verzichten.
10. Der Abt sehe es als eine Hauptsorge, dass die Kranken weder vom Cellerar noch von den Pflegern vernachlässigt werden. Auf ihn fällt zurück, was immer die Jünger verschulden.

