Kloster Nütschau
Benediktusmedaille

Oblaten des Benediktinerklosters Nütschau

Christen, die im Alltag ein Leben im Geist der Regel des hl. Benedikt führen wollen, haben die Möglichkeit, sich als Oblate/Oblatin einem Kloster des Benediktiner - Ordens anzuschließen.

Von ihnen wird erwartet, dass sie bereit sind, Hörende zu werden, um im täglichen Leben Gottes Wort zu vernehmen und ihm im Gehorsam zu folgen ("Per ducatum evangelii" – Unter der Führung des Evangeliums).

In einem offiziellen kirchlichen Akt binden sich Oblaten an die von ihnen gewählte Klostergemeinschaft. Sie sind vor allem durch das Stundengebet mit dem Kloster verbunden. Jede/r verpflichtet sich zum Mitbeten, je nach dem Maß, das ihr/ihm möglich ist. Vom Kloster erfahren sie Unterstützung durch geistliche Begleitung, regelmäßige Treffen und Rundschreiben.

Dies ist das ehemalige Portal für das Internetarchiv und Forum der Oblaten des Klosters Nütschau. Das Archiv ist diesen Oblaten vorbehalten und befindet sich jetzt auf der Website des Kloster Nütschau (siehe Navigation links). - Aktuell dient diese Webadresse für die automatisierte Verteilung der Tageslesung aus der Regula Benedicti an verschiedene andere Websites.

Wenn Sie sich für ein Leben als Oblate oder das Kloster mit seinem vielfältigen Kursangebot interessieren, folgen Sie bitte den Verweisen im Menü auf der linken Seite.

 

 

Die Tageslesung aus der Regel des heiligen Benedikt für den 01.03.2026

Kapitel 24 "Die Ausschließung bei leichten Verfehlungen", Verse 1-7

1. Nach der Schwere der Schuld muss sich das Maß von Ausschließung und Bestrafung richten.
2. Es steht dem Abt zu, die Schwere der Schuld zu beurteilen.
3. Wenn nun bei einem Bruder eine leichte Schuld festgestellt wird, werde er von der Teilnahme an der Mahlzeit ausgeschlossen.
4. Für den, der von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen ist, gilt folgendes Verfahren: Im Oratorium darf er weder einen Psalm noch eine Antiphon vorsingen und keine Lesung vortragen, bis die Buße geleistet ist.
5. Sein Essen erhalte er für sich allein nach der Mahlzeit der Brüder;
6. wenn die Brüder zum Beispiel zur sechsten Stunde essen, dann jener Bruder zur neunten; wenn die Brüder zur neunten Stunde essen, dann jener am Abend;
7. dies gilt solange bis er durch angemessene Buße Verzeihung erlangt hat.