Kloster Nütschau
Benediktusmedaille

Oblaten des Benediktinerklosters Nütschau

Christen, die im Alltag ein Leben im Geist der Regel des hl. Benedikt führen wollen, haben die Möglichkeit, sich als Oblate/Oblatin einem Kloster des Benediktiner - Ordens anzuschließen.

Von ihnen wird erwartet, dass sie bereit sind, Hörende zu werden, um im täglichen Leben Gottes Wort zu vernehmen und ihm im Gehorsam zu folgen ("Per ducatum evangelii" – Unter der Führung des Evangeliums).

In einem offiziellen kirchlichen Akt binden sich Oblaten an die von ihnen gewählte Klostergemeinschaft. Sie sind vor allem durch das Stundengebet mit dem Kloster verbunden. Jede/r verpflichtet sich zum Mitbeten, je nach dem Maß, das ihr/ihm möglich ist. Vom Kloster erfahren sie Unterstützung durch geistliche Begleitung, regelmäßige Treffen und Rundschreiben.

Dies ist das ehemalige Portal für das Internetarchiv und Forum der Oblaten des Klosters Nütschau. Das Archiv ist diesen Oblaten vorbehalten und befindet sich jetzt auf der Website des Kloster Nütschau (siehe Navigation links). - Aktuell dient diese Webadresse für die automatisierte Verteilung der Tageslesung aus der Regula Benedicti an verschiedene andere Websites.

Wenn Sie sich für ein Leben als Oblate oder das Kloster mit seinem vielfältigen Kursangebot interessieren, folgen Sie bitte den Verweisen im Menü auf der linken Seite.

 

 

Die Tageslesung aus der Regel des heiligen Benedikt für den 21.11.2024

Kapitel 43 "Die Bußen für Unpünktlichkeit", Verse 1-12

1. Hört man das Zeichen zum Gottesdienst, lege man sofort alles aus der Hand und komme in größter Eile herbei,
2. allerdings mit Ernst, um nicht Anlass zur Albernheit zu geben.
3. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden.
4. Kommt einer zu den Vigilien erst nach dem "Ehre sei dem Vater" des Psalms 94, der deswegen sehr langsam und gedehnt zu singen ist, darf er nicht an seinem Platz im Chor stehen.
5. Vielmehr stehe er als Letzter von allem oder auf dem Platz, den der Abt für so Nachlässige abseits bestimmt hat, damit sie von ihm und allen gesehen werden.
6. Dort bleibe er, bis er am Schluss des Gottesdienstes öffentlich Buße getan hat.
7. Wir lassen die unpünktlichen Brüder bewusst auf dem letzten Platz oder abseits stehen, damit sie von allen gesehen werden, sich schämen und deshalb sich bessern.
8. Bleiben sie nämlich außerhalb des Oratoriums, könnte sich vielleicht einer wieder schlafen legen oder sogar sich draußen hinsetzen und sich Zeit nehmen für Geschwätz; so gibt er dem Bösen Gelegenheit zur Versuchung.
9. Sie sollen vielmehr hereinkommen, damit sie nicht alles versäumen und sich in Zukunft bessern.
10. Kommt einer zum Gottesdienst der Gebetszeiten am Tag erst nach dem Vers und nach dem "Ehre sei dem Vater" des anschließenden ersten Psalmes, stehe er nach der obigen Vorschrift auf dem letzten Platz.
11. Er nehme sich nicht heraus, sich vor seiner Buße dem Chor der psalmensingenden Brüder anzuschließen, außer der Abt ist nachsichtig und erlaubt es;
12. selbst dann muss der Schuldige Buße tun.