Oblaten des Benediktinerklosters Nütschau
Christen, die im Alltag ein Leben im Geist der Regel des hl. Benedikt führen wollen, haben die Möglichkeit, sich als Oblate/Oblatin einem Kloster des Benediktiner - Ordens anzuschließen.
Von ihnen wird erwartet, dass sie bereit sind, Hörende zu werden, um im täglichen Leben Gottes Wort zu vernehmen und ihm im Gehorsam zu folgen ("Per ducatum evangelii" – Unter der Führung des Evangeliums).
In einem offiziellen kirchlichen Akt binden sich Oblaten an die von ihnen gewählte Klostergemeinschaft. Sie sind vor allem durch das Stundengebet mit dem Kloster verbunden. Jede/r verpflichtet sich zum Mitbeten, je nach dem Maß, das ihr/ihm möglich ist. Vom Kloster erfahren sie Unterstützung durch geistliche Begleitung, regelmäßige Treffen und Rundschreiben.
Dies ist das ehemalige Portal für das Internetarchiv und Forum der Oblaten des Klosters Nütschau. Das Archiv ist diesen Oblaten vorbehalten und befindet sich jetzt auf der Website des Kloster Nütschau (siehe Navigation links). - Aktuell dient diese Webadresse für die automatisierte Verteilung der Tageslesung aus der Regula Benedicti an verschiedene andere Websites.
Wenn Sie sich für ein Leben als Oblate oder das Kloster mit seinem vielfältigen Kursangebot interessieren, folgen Sie bitte den Verweisen im Menü auf der linken Seite.
Die Tageslesung aus der Regel des heiligen Benedikt für den 20.11.2024
Kapitel 42 "Das Schweigen nach der Komplet", Verse 1-11
1. Immer müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen bemühen, ganz besonders aber während der Stunden der Nacht.
2. Daher treffen wir eine Regelung für das ganze Jahr, sowohl für Fasttage wie für Tage ohne Fasten.
3. An Tagen mit Mittag und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen aufgestanden ist, setzen sich alle zusammen. Dann lese einer die "Unterredungen", die "Lebensbeschreibungen der Väter" oder sonst etwas vor, das die Hörer erbaut,
4. nicht aber den Heptateuch oder die Bücher der Könige, denn für weniger gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn sie zur Abendstunde diese Schriften hören; zu anderer Zeit soll man sie lesen.
5. An Fasttagen gilt: Nach der Feier der Vesper und einer kurzen Pause begibt man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der "Unterredungen".
6. Man lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben erlaubt.
7. So können während dieser Lesung alle zusammenkommen, auch wenn sie noch mit zugewiesenen Arbeiten beschäftigt waren.
8. Sind alle versammelt, halten sie die Komplet. Wenn sie dann aus der Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis, irgend etwas zu reden.
9. Findet sich einer der diese Regel des Schweigens übertritt, werde er schwer bestraft,
10. ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig, oder der Abt gebe jemandem einen Auftrag.
11. Aber auch dann geschehe es mit großem Ernst und vornehmer Zurückhaltung.